FAQ

Wir sind bemüht, so wenige Fragen wie möglich offen zu lassen. Aus diesem Grund haben wir für Sie die am häufigsten gestellten Fragen in unseren FAQs zusammengefasst und beantwortet. Sollten Ihrer Fragen hier nicht beantwortet werden, scheuen Sie sich nicht, uns persönlich zu kontaktieren.
Unsere Betreuungskräfte kommen hauptsächlich aus EU-Ländern, verfügen über langjährige Berufserfahrung in der privaten Seniorenbetreuung, und haben gute bis sehr gute Deutschkenntnisse.

Unsere Betreuungskräfte sind nach schweizerischem Recht (GAV Personalverleih) angestellt und erhalten einen fairen, transparenten Lohn. Pro Senioris rechnet die gesetzlich festgelegten Sozialabgaben (AHV/IV/EO/ALV, UVG, KTG und BVG), Krankenversicherung und die Quellensteuer ab.

Alle unsere Betreuungskräfte erhalten eine CH-Arbeitsbewilligung.

Unsere Betreuungskräfte können sich direkt bei Pro Senioris bewerben. Wir prüfen alle Bewerbungen (Diplome, Referenzen, Strafregister etc.) sorgfältig, führen Abklärungs- und Vorstellungsgespräche und nur wer unseren hohen Anforderungen entspricht, wird in unserer Personal-Datenbank aufgenommen.
Um eine geeignete Betreuungskraft sorgfältig für Sie zu selektionieren und auf den Einsatz vorzubereiten, benötigen wir ungefähr 7–10 Arbeitstage nach Bedarfsabklärung und Vertragsunterzeichnung.
Im Falle einer längeren Krankheit oder eines Unfalls Ihrer Betreuungskraft, steht Ihnen in jedem Fall innert wenigen Tagen eine neue Betreuungskraft zur Verfügung.
Sollte wider Erwarten die «Chemie» zwischen Ihnen und der ausgewählten Betreuungskraft nicht passen, wird sie innerhalb weniger Tage ausgewechselt. Eine Betreuung Zuhause ist etwas sehr intimes und kann nur funktionieren, wenn Vertrauen herrscht. Es ist absolut notwendig, dass sich die zu betreuende Person wie auch die Betreuungskraft wohlfühlen. Aus Erfahrung möchten wir an dieser Stelle anmerken, dass aber auch nicht voreilig agiert werden sollte. Es bedarf einer gewissen Zeit, bis sich beide Parteien aneinander und ihre individuellen Eigenschaften gewöhnt haben.
Die Betreuungskraft hat Anrecht auf mindestens 3 Mahlzeiten am Tag. Weiter sind ein Internetanschluss, ein abschliessbares Zimmer und die Mitbenutzung des Badezimmers zur Verfügung zu stellen.
Es ist Ihrer Betreuungskraft möglich, die Arbeitszeit in Zeitabschnitte einzuteilen, je nachdem, wie sie für Ihre Bedürfnisse erforderlich sind. Unsere Betreuungskraft passt sich Ihrem Tagesrhythmus an. Natürlich hat auch Ihre Betreuungskraft ein Recht auf Freizeit, das vertraglich festgelegt und laufend durch Pro Senioris überprüft wird.